Jakob sagte: “Ich lasse dich nicht eher los, bis du mich gesegnet hast.”
1. Mose 32,27
Wir glauben und hoffen:
In der Geschichte von den anvertrauten Zentnern (Mt 25,14-30) werden die Knechte gelobt, die mit Wagnis und Risiko vermehren, was ihnen gegeben ist. Stiftung und Segensweg sind solch ein Wagnis, das wir freudig angehen, denn es ist besser, etwas zu riskieren, als das Anvertraute zu vergraben. Wir glauben, dass es möglich ist! Mit ihrer Hilfe. Wagen Sie mit!
Auch Sie können mit einem Beitrag ihrer Wahl helfen, die Arbeit der Johannis- Stiftung wachsen zu lassen. Das soll dazu dienen, den Segen auszubreiten.
Was Sie tun können:
Zustiften oder Spenden :
Hier besteht Erklärungsbedarf:
Spenden: Wenn sie ihre Zuwendung als Spende deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel zeitnah (innerhalb eines Jahres) für satzungsgemäße Zwecke einzusetzen. Das heißt, diese Gelder dürfen nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden.
Zustiftung: Wenn Sie Ihre Zuwendung als Zustiftung deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel dem Stiftungskapital zuzuführen. Zustiftungen sind steuerlich weitergehend absetzbar als Spenden. Das Siftungskapital wird nach der Anlagerichtlinie der Johannis-Stiftung am Kapitalmarkt angelegt.
Nicht ausdrücklich deklarierte Gelder betrachten wir als Zustiftung in das Stiftungskapital.
Ihre steuerlichen Vorteile: Zustiftungen und Spenden für mildtätige und gemeinnützige Zwecke können Sie bis zu 20% Ihres Einkommens steuerlich absetzen.
Als Zustifter oder Zustifterin der Johannis-Stiftung Ergste haben Sie weitergehende steuerliche Vorteile:
Zusätzlich sind Zustiftungen bis zu 1 Mio. Euro auf zehn Jahre verteilt steuerlich absetzbar.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Stiftung und zur Investition in die Stiftung haben.
Segensweg:
Johannis-Stiftung-Ergste
Auf dem Hilf 6
58239 Schwerte-Ergste
Tel. 0 23 04 / 747 23
mail@segensweg.de