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Jakob sagte: “Ich lasse dich  nicht eher los, bis du mich gesegnet hast.”
                                                            1. Mose 32,27

Wir glauben und hoffen:
In der Geschichte von den anvertrauten Zentnern (Mt 25,14-30) werden die Knechte gelobt, die mit Wagnis und Risiko vermehren, was ihnen gegeben ist. Stiftung und Segensweg sind solch ein Wagnis, das wir freudig angehen, denn es ist besser, etwas zu riskieren, als das Anvertraute zu vergraben. Wir glauben, dass es möglich ist! Mit ihrer Hilfe. Wagen Sie mit!

Auch Sie können mit einem Beitrag ihrer Wahl helfen, die Arbeit der Johannis- Stiftung wachsen zu lassen. Das soll dazu dienen, den Segen auszubreiten.

Was Sie tun können:

  • Besuchen Sie unsere Gemeinde und die Angebote.
  • Informieren Sie sich über die Johannis-Stiftung Ergste und werden sie Multiplikator. Werben Sie für die Stiftung bei Ihren Freunden und Bekannten.
  • Wenn Sie aktiv mitarbeiten wollen, dann sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über die Mitarbeit bei einer einzelnen Aktion genauso wie über die regelmäßige Mitarbeit im Stiftungsteam.
  • Natürlich brauchen wir auch Ihr Geld. Lassen Sie sich nicht von den großen Summen entmutigen, auch kleinste Beträge helfen uns weiter. Es gibt auch die Möglichkeit der Vererbung eines Betrages oder Vermögenswertes an die Stiftung.
  • Eine gute und hilfreiche Idee ist auch der Verzicht auf Blumen- und Kranzgaben bei Beerdigungen zu Gunsten einer Zuwendung für die Johannis-Stiftung...

Zustiften oder Spenden :
Hier besteht Erklärungsbedarf:

Spenden: Wenn sie ihre Zuwendung als Spende deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel zeitnah (innerhalb eines Jahres) für satzungsgemäße Zwecke einzusetzen. Das heißt, diese Gelder dürfen nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden.

Zustiftung: Wenn Sie Ihre Zuwendung als Zustiftung deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel dem Stiftungskapital zuzuführen. Zustiftungen sind steuerlich weitergehend absetzbar als Spenden. Das Siftungskapital wird nach der Anlagerichtlinie der Johannis-Stiftung am Kapitalmarkt angelegt.

Nicht ausdrücklich deklarierte Gelder betrachten wir als Zustiftung in das Stiftungskapital.

Ihre steuerlichen Vorteile:  Zustiftungen und Spenden für mildtätige und gemeinnützige Zwecke können Sie bis zu 20% Ihres Einkommens  steuerlich absetzen.
Als Zustifter oder Zustifterin der Johannis-Stiftung Ergste haben Sie weitergehende steuerliche Vorteile:

Zusätzlich sind Zustiftungen bis zu 1 Mio. Euro auf zehn Jahre verteilt steuerlich absetzbar.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Stiftung und zur Investition in die Stiftung haben.

Segensweg:
Johannis-Stiftung-Ergste
Auf dem Hilf 6
58239 Schwerte-Ergste
Tel. 0 23 04 / 747 23
mail@segensweg.de